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   VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02   

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VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02 (https://dejure.org/2004,18603)
VG Stade, Entscheidung vom 02.09.2004 - 6 A 387/02 (https://dejure.org/2004,18603)
VG Stade, Entscheidung vom 02. September 2004 - 6 A 387/02 (https://dejure.org/2004,18603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung wegen Abgabenrückständen und Verschleierung der tatsächlichen Gewerbeausübung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung einer Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung; Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Begriff der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung wegen andauernder wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung einer Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung; Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Begriff der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung wegen andauernder wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Nds. OVG und der erkennenden Kammer ist für die Entscheidung einer Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier des Widerspruchsbescheides vom 4. Februar 2002 - maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 Nr. 47 zu § 35 GewO m. w. N., zuletzt BVerwG, Urteil vom 14.7. 2003 - BVerwG 6 C 10/03 - NVwZ 2004, 103).

    Von einem "Strohmann" spricht man im Gewerberecht, wenn jemand (der Strohmann) zur Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse als Gewerbetreibender vorgeschoben wird, das in Frage stehende Gewerbe in Wirklichkeit aber von einem anderen betrieben wird (BVerwG, Urteil vom 14.7. 2003 - BVerwG 6 C 10/03 - NVwZ 2004, 103).

    Wesentlich ist die nach außen gerichtete Betätigung des Strohmanns, namentlich dadurch, dass die Geschäfte in seinem Namen abgewickelt werden und ihn rechtlich binden sollen (BVerwG, Urteil vom 14.7. 2003 - BVerwG 6 C 10/03 - NVwZ 2004, 103).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    In der Rechtsprechung ist der Strohmann auch als jederzeit steuerbare Marionette bezeichnet worden, die von dem "Hintermann" vorgeschoben wird, um zwecks Täuschung des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs die wahren faktisch-wirtschaftlichen Machtverhältnisse zu verschleiern (BVerwGE 65, 12 [13] = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 39, S. 23 = NVwZ 1982, 559 = GewArch 1982, 334).

    Dabei liegt der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses darin, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht darin, den Strohmann daraus zu entlassen (BVerwG, Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2, S. 5 = GewArch 1982, 200 [201f.], und BVerwGE 65, 12 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 39, S. 23 = NVwZ 1982, 559 = GewArch 1982, 334).

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Steuer- und Abgabenrückstände sind dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist für die Prognose, ob er seine steuerlichen Pflichten künftig erfüllen wird oder nicht, von Bedeutung (Beschluss vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Nds. OVG und der erkennenden Kammer ist für die Entscheidung einer Klage gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier des Widerspruchsbescheides vom 4. Februar 2002 - maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1990 - 1 B 155.90 - Buchholz 451.20 Nr. 47 zu § 35 GewO m. w. N., zuletzt BVerwG, Urteil vom 14.7. 2003 - BVerwG 6 C 10/03 - NVwZ 2004, 103).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Das Gewerberecht muss im Interesse der Wirksamkeit des ordnungsrechtlichen Instrumentariums an das äußere Bild der gewerblichen Betätigung anknüpfen (BVerwG, NJW 1993, 1346 = GewArch 1993, 156 [157]).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 94.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Unzuverlässigkeit eines

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Diese Vorschrift schafft nämlich lediglich die Möglichkeit, die Ausübung auch solcher Gewerbe zu untersagen, die der Gewerbetreibende nicht ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 94.78 -, GewArch 1982, 298, 299; ebenso Friauf-Heß, Kommentar zur GewO, § 35 Rn. 88, Landmann-Rohmer-Marcks, Kommentar zur GewO, § 35 Rn. 80 und 86).
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Gewerbeuntersagung, die zur Verhinderung der gewerblichen Betätigung eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden erforderlich ist, grundsätzlich auch nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne; "nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit und trotz Untersagungserforderlichkeit der Einwand der Verletzung des Übermaßverbots mit Erfolg erhoben werden können" (BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 1 B 146.93 - GewArch 1993, 117).
  • BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74

    Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Die eine Person gibt nur ihren Namen für den Gewerbebetrieb her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild" (BVerwG, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 32, S. 5 = NJW 1977, 1250 = GewArch 1977, 14 [15]).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 B 146.93

    Umfang der Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Gewerbeuntersagung, die zur Verhinderung der gewerblichen Betätigung eines unzuverlässigen Gewerbetreibenden erforderlich ist, grundsätzlich auch nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne; "nur in ganz extremen Ausnahmefällen mag trotz Unzuverlässigkeit und trotz Untersagungserforderlichkeit der Einwand der Verletzung des Übermaßverbots mit Erfolg erhoben werden können" (BVerwG, Beschluss vom 22.09.1993 - 1 B 146.93 - GewArch 1993, 117).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.1997 - 7 L 871/97

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Steuern, fällige; Steuerschulden;

    Auszug aus VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 387/02
    Die Klägerin kann ihrer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht mit Erfolg entgegen halten, ihr Ehemann habe in Wahrheit den Gewerbetrieb maßgeblich geführt und er habe die Abgabenrückstände zu verantworten, denn letztlich ist es belanglos, welche Ursachen zur Überschuldung des Klägers geführt haben (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15.10.1997 - 7 L 871/97).
  • VG Düsseldorf, 10.10.2007 - 20 K 1773/06

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auf die hierauf vom Kläger erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Magdeburg das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge durch rechtskräftiges Urteil vom 03.01.2003 - 6 A 387/02 MD - , den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen.
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